Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0 · 31. August 2026 · Neverrest B.V., handelnd unter dem Namen Vogel Visibility · niederländische Handelskammer (KvK) 24271225
Dies ist eine Übersetzung unserer niederländischen Geschäftsbedingungen und dient der Verständlichkeit. Auf den Vertrag ist niederländisches Recht anwendbar; bei Auslegungsunterschieden gilt die niederländische Fassung.
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
1.1 Vogel Visibility: Handelsname der Neverrest B.V., KvK 24271225.
1.2 Auftraggeber: die Partei, die mit Vogel Visibility einen Vertrag schließt und dabei beruflich oder gewerblich handelt.
1.3 Sichtbarkeits-Scan: die kostenlose, unverbindliche Messung der Online-Sichtbarkeit des Auftraggebers.
1.4 Sichtbarkeitsplan: die kostenpflichtige Folgemessung mit Suchbegriffsanalyse, Wettbewerbsanalyse und Empfehlungen zu Seiten.
1.5 Umsetzung: der Aufbau oder Umbau der Website des Auftraggebers gemäß dem vereinbarten Paket.
Artikel 2. Geltungsbereich
2.1 Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Auftrag und jeden Vertrag zwischen Vogel Visibility und dem Auftraggeber.
2.2 Vogel Visibility stellt diese Bedingungen vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung, per E-Mail als Anhang oder über einen Link, mit dem sie gespeichert und ausgedruckt werden können.
2.3 Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich zurückgewiesen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2.4 Ist eine Bestimmung nichtig oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und die betreffende Bestimmung wird durch eine ersetzt, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.
Artikel 3. Angebote und Zustandekommen
3.1 Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Alle Beträge verstehen sich zzgl. MwSt.
3.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots zustande, auch per E-Mail.
3.4 Offensichtliche Irrtümer oder Schreibfehler binden Vogel Visibility nicht.
Artikel 4. Der Sichtbarkeits-Scan
4.1 Der Sichtbarkeits-Scan ist kostenlos und unverbindlich. Es entsteht keine Abnahmepflicht.
4.2 Der Sichtbarkeits-Scan ist eine Momentaufnahme auf Basis öffentlicher Quellen und Messplattformen Dritter. Aus den Ergebnissen können keine Rechte abgeleitet werden.
4.3 Vogel Visibility darf den Sichtbarkeits-Scan ablehnen oder abbrechen, etwa bei missbräuchlicher Nutzung.
Artikel 5. Sichtbarkeitsplan und Verrechnung
5.1 Der Sichtbarkeitsplan kostet 250 € zzgl. MwSt.
5.2 Stimmt der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach Lieferung des Sichtbarkeitsplans einer Umsetzung zu, werden die 250 € vollständig auf die Auftragssumme angerechnet.
5.3 Macht der Auftraggeber nicht weiter, bleiben die 250 € geschuldet und der Auftraggeber behält die gelieferte Empfehlung.
Artikel 6. Umsetzung, Laufzeit und Mitwirkung
6.1 Vogel Visibility führt den Auftrag nach bestem Wissen und Können aus. Der Auftrag ist eine Dienstleistung und keine Erfolgszusage.
6.2 Genannte Zeiträume, darunter “innerhalb von etwa einer Woche”, sind Richtwerte und beginnen erst, nachdem der Auftraggeber zugestimmt und alle nötigen Zugänge und Informationen geliefert hat.
6.3 Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig für: Zugang zu Website, Hosting und relevanten Konten; Lieferung von Texten, Bildmaterial und Unternehmensangaben; sowie zeitnahe Entscheidungen an den vereinbarten Punkten.
6.4 Verzögerungen durch ausbleibende Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten von Vogel Visibility und können zu einer Neuplanung führen.
6.5 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass geliefertes Material keine Rechte Dritter verletzt, und stellt Vogel Visibility von entsprechenden Ansprüchen frei.
Artikel 7. Änderungen und Mehrleistungen
7.1 In der Auftragssumme enthalten ist die Gestaltung der neuen Seiten im bestehenden Corporate Design des Auftraggebers, dazu zwei Verbesserungsvorschläge.
7.2 Arbeiten darüber hinaus, darunter ein komplett neues Design, Logoentwicklung oder individuelle Gestaltung, gelten als Mehrleistung zu 120 € pro Stunde zzgl. MwSt.
7.3 Mehrleistungen werden vorab geschätzt und erst nach Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt.
Artikel 8. Lieferung, Nachmessung und Abnahme
8.1 Vogel Visibility liefert eine Testversion. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von zehn Werktagen.
8.2 Meldet sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Gelieferte als abgenommen.
8.3 Die Nachmessung erfolgt etwa drei Monate nach dem Livegang und ist bei Umsetzung enthalten.
8.4 Nach der Abnahme ist der Auftrag abgeschlossen. Eine laufende Betreuung folgt nicht, sofern nicht gesondert vereinbart.
Artikel 9. Keine Garantie auf Positionen oder Nennungen
9.1 Vogel Visibility gibt ausdrücklich keine Garantie auf Positionen in Suchmaschinen, auf Nennung oder Zitierung in Antworten von KI-Systemen oder auf eine Zunahme von Besuchern, Anfragen oder Umsatz.
9.2 Suchmaschinen und KI-Systeme entscheiden eigenständig und ohne Ankündigung, wie sie Informationen gewichten und anzeigen. Änderungen ihrer Funktionsweise gehen nicht zulasten von Vogel Visibility.
9.3 Was Vogel Visibility liefert, ist die vereinbarte Arbeit plus eine Messung vorher und nachher, damit die Entwicklung sichtbar wird.
Artikel 10. Haftung
10.1 Die Haftung von Vogel Visibility ist auf den für den betreffenden Auftrag in Rechnung gestellten Betrag ohne MwSt. begrenzt.
10.2 Vogel Visibility haftet nicht für mittelbare Schäden, darunter entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Rufschäden und Folgen von Datenverlust.
10.3 Vor Änderungen an einer bestehenden Website wird eine Sicherung erstellt oder geprüft. Der Auftraggeber bleibt selbst für eine eigene, aktuelle Sicherung verantwortlich.
10.4 Vogel Visibility haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Fehler von Diensten Dritter, darunter Hosting, Themes, Plugins, Suchmaschinen und KI-Plattformen.
10.5 Die Beschränkungen dieses Artikels gelten nicht bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von Vogel Visibility.
10.6 Ansprüche verfallen zwölf Monate, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.
Artikel 11. Zugänge, Vertraulichkeit und personenbezogene Daten
11.1 Der Auftraggeber stellt Zugangsdaten in eigener Verantwortung bereit und ändert sie nach Abschluss des Auftrags.
11.2 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich, auch nach Ende des Vertrags.
11.3 Soweit Vogel Visibility bei der Ausführung personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Auftraggeber Verantwortlicher ist, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
11.4 Vogel Visibility darf KI-Hilfsmittel bei Recherche und Analyse einsetzen. Die Veröffentlichung von Texten erfolgt nicht automatisiert: Prüfung, Steuerung und Entscheidung bleiben bei einem Menschen.
Artikel 12. Geistiges Eigentum
12.1 Nach vollständiger Bezahlung gehen die Rechte an den gelieferten Texten, Seiten, Empfehlungen und Konfigurationen auf den Auftraggeber über, soweit eine Übertragung möglich ist.
12.2 Vogel Visibility behält die Rechte an der verwendeten Methodik, Arbeitsweise, an Vorlagen und am Messaufbau und darf diese bei anderen Aufträgen wiederverwenden.
12.3 Rechte an Software, Themes, Plugins und Schriften Dritter verbleiben bei diesen Dritten; der Auftraggeber ist für die zugehörigen Lizenzen selbst verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
12.4 Vogel Visibility darf die Arbeit allgemein als Referenz nennen. Eine zuordenbare Nennung des Auftraggebers, von Zahlen oder Ergebnissen erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung.
Artikel 13. Zahlung
13.1 Zahlungsfrist: 14 Tage ab Rechnungsdatum.
13.2 Bei Aufträgen ab 1.000 € kann Vogel Visibility 50 % bei Beginn und den Rest bei Lieferung in Rechnung stellen.
13.3 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte sowie außergerichtliche Beitreibungskosten nach der gesetzlichen Staffel.
13.4 Vogel Visibility darf die Arbeiten aussetzen, solange eine fällige Rechnung offen ist.
13.5 Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehalt durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
Artikel 14. Stornierung und Beendigung
14.1 Storniert der Auftraggeber nach Zustimmung, aber vor Beginn, sind 25 % der Auftragssumme geschuldet.
14.2 Storniert der Auftraggeber während der Umsetzung, wird die bis dahin erbrachte Arbeit berechnet, mindestens jedoch 50 % der Auftragssumme.
14.3 Beide Parteien dürfen den Vertrag bei Insolvenz, Zahlungsaufschub oder dauerhafter Pflichtverletzung der anderen Partei mit sofortiger Wirkung beenden.
14.4 Bei Beendigung bleibt alle bereits gelieferte Arbeit Eigentum des Auftraggebers, sofern sie bezahlt ist.
Artikel 15. Höhere Gewalt
15.1 Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Störungen bei Hosting- und Internetdiensten, Ausfall von Messplattformen, Krankheit der ausführenden Person und behördliche Maßnahmen.
15.2 Bei höherer Gewalt werden die Pflichten ausgesetzt. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, dürfen beide Parteien den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht auflösen.
Artikel 16. Beanstandungen
16.1 Beanstandungen meldet der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, schriftlich und mit Beschreibung.
16.2 Eine Beanstandung setzt die Zahlungspflicht nicht aus.
16.3 Die Parteien bemühen sich, eine Lösung gemeinsam zu finden, bevor ein Streit vorgelegt wird.
Artikel 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Auf alle Verträge ist niederländisches Recht anwendbar.
17.2 Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht im Bezirk Den Haag vorgelegt, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Vogel Visibility ist ein Handelsname der Neverrest B.V. · KvK 24271225 · stefan@vogelvisibility.com
